Anwälte für Unterhaltsrecht
Der Anspruch auf Gewährung von Unterhalt durch Bedürftige, die ihren eigenen Unterhalt nicht selbst bestreiten können, ist im Unterhaltsrecht als Bestandteil des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt, wobei auch die von einzelnen Oberlandesgerichten herausgegebenen unterhaltsrechtlichen Leitlinien zu berücksichtigen sind. Unterhaltspflichtig können sowohl Ehegatten oder geschiedene Ehegatten als auch Eltern nichtehelicher Kinder und Verwandte erster Linie sein.
Das reformierte Unterhaltsrecht seit Januar 2008
Seit dem 01. Januar 2008 ist in Deutschland das reformierte Unterhaltsrecht in Kraft, das weitgehende Änderungen bezüglich der Gleichstellung ehelicher und nichtehelicher Kinder sowie die Pflicht zu mehr Eigenverantwortung beim Ehegattenunterhalt dokumentiert. Diese Reform des Unterhaltsrechts war ein wichtiger Schritt für die moderne Familienpolitik, da Kinder im Fall der Trennung der Eltern besonders schutzbedürftig sind und ihr Wohl an erster Stelle steht. Deshalb sollen die Kinder im Unterhalt Vorrang vor allen anderen haben, d.h. dass die Unterhaltsforderungen von Müttern und Vätern, die Kinder betreuen, zweitrangig sind. Die Höhe des Kindesunterhalts ist in der Düsseldorfer Tabelle festgelegt, die zwar eine Richtlinie darstellt, jedoch keine Gesetzeskraft hat.
Des Weiteren wurde durch das neue Unterhaltsrecht die nacheheliche Eigenverantwortung gestärkt. Dadurch soll Geschiedenen die Möglichkeit gegeben werden, eine neue Familie zu gründen und zu finanzieren. Die hohe Scheidungsquote in Deutschland und die Vielzahl an sogenannten Patchwork-Familien haben gezeigt, dass die geänderte Lebensrealität eine Reform des Unterhaltsrechts erforderte.
Text erstellt und veröffentlicht von der Werbeagentur Büdingen am 23.11.2011
Eventuell gleichlautende Textpassagen sind rein zufällig und nicht gewollt.